Lüftungsüberprüfung & Lüftungsbefund nach §13 AStV

Eine einwandfrei funktionierende Lüftungsanlage ist nicht nur Komfort – sie ist eine gesetzliche Verpflichtung. Laut §13 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) müssen Lüftungsanlagen regelmäßig überprüft werden, um Gesundheit, Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten.
HLR ist Ihr zertifizierter Meisterbetrieb für die gesetzlich vorgeschriebene Lüftungsüberprüfung, Reinigung und Instandhaltung von Lüftungsanlagen – in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Wohnbauten.

Warum eine Lüftungsüberprüfung nach §13 AStV notwendig ist

Die AStV schreibt vor, dass raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen sind. Das Ziel:

  • Vermeidung gesundheitlicher Risiken durch Keime, Staub und Schimmel

  • Energieeffizienter Betrieb durch saubere Luftkanäle und Filter

  • Brandschutz und Sicherheit durch funktionierende Abluftsysteme

  • Gesetzeskonforme Dokumentation gegenüber Arbeitsinspektion und Behörden

Mit HLR sind Sie auf der sicheren Seite – wir übernehmen die gesamte Überprüfung und erstellen einen Lüftungsbefund inklusive Fotodokumentation.

Unsere Leistungen für den Lüftungsbefund

  • Überprüfung gemäß §13 AStV
  • Hygienische Beurteilung
  • Sichtprüfung von Kanälen, Lüftungsauslässen, Ventilatoren und Filtern
  • Detailliertes Prüfprotokoll / Lüftungsbefund gem. § 13 AStV

Jetzt Termin für Lüftungsüberprüfung nach §13 AStV vereinbaren

Sie möchten Ihre Lüftung nach §13 AStV überprüfen lassen? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um Ihren Prüftermin zu vereinbaren.
Wir beraten Sie gerne zur optimalen Wartungsfrequenz und übernehmen auch die laufende Betreuung Ihrer Lüftungsanlagen.